Berufsschule BS Berufsfeld Ernährung
- Hotel- und Gastgewerbe
- Nahrungsgewerbe
Michael Martz: Abteilungsleiter und Ihr Ansprechpartner für diese Schulform
Neu: Einschulungstermine (PDF)
Berichtshefte (IHK)
Berufsschulverordnung
Blockplan 2010/2011 (PDF)
Blockplan 2009/2010 (PDF)
Tel.: (05 61) - 82 01 29 17
Sprechzeiten Donnerstag 9:45 bis 11:15 Uhr und nach Vereinbarung
Die Berufsschule ist Partner von Ausbildungsbetrieben innerhalb des Dualen Ausbildungssystems in der Bundesrepublik Deutschland und hat mit diesen den gemeinsamen Auftrag, Auszubildende zum Ausbildungsziel (Lehrabschluss) zu führen.
Die Auszubildenden haben einen Ausbildungsvertrag mit einem Ausbildungsbetrieb des Berufsfeldes 12 geschlossen. Die Anmeldung erfolgt durch den Ausbildungsbetrieb. Die Berufsschule ist eine Pflichtschule während der Dauer der Berufsausbildung. Sie vermittelt im jeweiligen Berufsfeld fachliche Kenntnisse und Fähigkeiten und erweitert die Allgemeinbildung.
Neben der fachlichen Qualifikation für die späteren beruflichen Aufgabenstellungen führt die Berufsschule zu Schlüsselqualifikationen zur Stärkung der eigenen Persönlichkeit und der sozialen und politischen Verantwortlichkeit.
Nach Erfüllung der Vollzeitschulpflicht besteht auch für Jugendliche, die in keinem Ausbildungsverhältnis stehen, ein Recht zum Besuch der Berufsschule.
Fachbereiche und Fachgruppen:
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Hotel- und Gastgewerbe:
- Hotelfachmann/-fachfrau
- Restaurantfachmann/-fachfrau
- Koch/Köchin
- Fachmann/Fachfrau für Systemgastronomie
- Fachkraft im Gastgewerbe
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Nahrungsgewerbe:
- Bäcker/Bäckerin
- Fleischer/Fleischerin
- Fachverkäufer/Fachverkäuferin im Nahrungsmittelhandwerk
- Speiseeishersteller/Speiseeisherstellerin
Der Unterricht umfasst die Fächer Berufsbildender Unterricht, Politik/Wirtschaftskunde, Sport, Religion, Wahlpflichtunterricht (z.B. EDV-Unterricht) und hat einen Umfang von 12 Wochenstunden. Organisiert ist der Unterricht entweder in reiner Teilzeitform (1 -2 Unterrichtstage pro Woche) oder in geblockter Form (5 Unterrichtstage alle 3 Wochen).
Abschluss
Entsprechend dem Ausbildungsvertrag
Weitere Informationen zum Prüfungswesen entnehmen Sie bitte den Seiten der Handwerkskammer sowie der Industrie- und Handelskammer.
Aufnahmevoraussetzung
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Ausbildungsvertrag
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Anmeldung über den Ausbildungsbetrieb; die direkte Anmeldung erfolgt immer am 1. Tag des Schuljahres in der Schule
Dauer
Für Ausbildungsberufe beträgt die Ausbildungsdauer in der Regel drei Jahre.
Zusatzqualifikationen
Der Erwerb eines Mittleren Abschlusses oder der Fachhochschulreife sind während der Ausbildung möglich.
Besonderheiten / Merkmale
Die Ausbildung kann in einzelnen Berufen oder je nach Vorbildung (Schulabschluss) bzw. Leistungsstand der Auszubildenden kürzer sein.
