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Berufsschule BS Berufsfeld Ernährung

- Hotel- und Gastgewerbe
- Nahrungsgewerbe
Michael Martz: Abteilungsleiter und Ihr Ansprechpartner für diese Schulform

Michael Martz

Tel.: (05 61) - 82 01 29 17
Sprechzeiten Donnerstag 9:45 bis 11:15 Uhr und nach Vereinbarung

Kontaktformular

 

Die Berufsschule ist Partner von Ausbildungsbetrieben innerhalb des Dualen Ausbildungssystems in der Bundesrepublik Deutschland und hat mit diesen den gemeinsamen Auftrag, Auszubildende zum Ausbildungsziel (Lehrabschluss) zu führen.

Die Auszubildenden haben einen Ausbildungsvertrag mit einem Ausbildungsbetrieb des Berufsfeldes 12 geschlossen. Die Anmeldung erfolgt durch den Ausbildungsbetrieb. Die Berufsschule ist eine Pflichtschule während der Dauer der Berufsausbildung. Sie vermittelt im jeweiligen Berufsfeld fachliche Kenntnisse und Fähigkeiten und erweitert die Allgemeinbildung.

Neben der fachlichen Qualifikation für die späteren beruflichen Aufgabenstellungen führt die Berufsschule zu Schlüsselqualifikationen zur Stärkung der eigenen Persönlichkeit und der sozialen und politischen Verantwortlichkeit.

Nach Erfüllung der Vollzeitschulpflicht besteht auch für Jugendliche, die in keinem Ausbildungsverhältnis stehen, ein Recht zum Besuch der Berufsschule.

 

Fachbereiche und Fachgruppen:

  • Hotel- und Gastgewerbe:
    - Hotelfachmann/-fachfrau
    - Restaurantfachmann/-fachfrau
    - Koch/Köchin
    - Fachmann/Fachfrau für Systemgastronomie
    - Fachkraft im Gastgewerbe


 

 

 

  • Nahrungsgewerbe:
    - Bäcker/Bäckerin
    - Fleischer/Fleischerin
    - Fachverkäufer/Fachverkäuferin im Nahrungsmittelhandwerk
    - Speiseeishersteller/Speiseeisherstellerin

 

Der Unterricht umfasst die Fächer Berufsbildender Unterricht, Politik/Wirtschaftskunde, Sport, Religion, Wahlpflichtunterricht (z.B. EDV-Unterricht) und hat einen Umfang von 12 Wochenstunden. Organisiert ist der Unterricht entweder in reiner Teilzeitform (1 -2 Unterrichtstage pro Woche) oder in geblockter Form (5 Unterrichtstage alle 3 Wochen).

 

Abschluss

Entsprechend dem Ausbildungsvertrag

Weitere Informationen zum Prüfungswesen entnehmen Sie bitte den Seiten der Handwerkskammer sowie der Industrie- und Handelskammer.

 

Aufnahmevoraussetzung

  • Ausbildungsvertrag

  • Anmeldung über den Ausbildungsbetrieb; die direkte Anmeldung erfolgt immer am 1. Tag des Schuljahres in der Schule

 

Dauer

Für Ausbildungsberufe beträgt die Ausbildungsdauer in der Regel drei Jahre.

 

Zusatzqualifikationen

Der Erwerb eines Mittleren Abschlusses oder der Fachhochschulreife sind während der Ausbildung möglich.

 

Besonderheiten / Merkmale

Die Ausbildung kann in einzelnen Berufen oder je nach Vorbildung (Schulabschluss) bzw. Leistungsstand der Auszubildenden kürzer sein.