Zweijährige Höhere Berufsfachschule HBFS

Fachrichtung: SystemgastronomieMonika Büttner: Abteilungsleiterin und Ihre Ansprechpartnerin für diese Schulform

Monika Büttner

Tel.: (05 61) - 82 01 29 25
Sprechzeiten Dienstag 9:45 bis 11:15 Uhr und nach Vereinbarung

Kontaktformular

 

Ziel der Ausbildung an der Höheren Berufsfachschule, Fachrichtung Systemgastronomie, ist die Vermittlung

von Kenntnissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten, die erforderlich sind, um auf der mittleren Führungsebene in Betrieben der Systemgastronomie arbeiten zu können.

Solche Betriebe können z.B. sein: Gastronomieketten, Caterer, Unternehmen der Gemeinschaftsverpflegung (Betriebskantinen, Mensen, Krankenhaus- oder Altenheimküchen usw.) und Hersteller von Convenience Food.

Ausbildungsprofil:

Assistenten/innen der Systemgastronomie sollen am Ende ihrer Ausbildung über folgende berufliche Qualifikationen verfügen:

  • sie präsentieren und verkaufen Produkte

  • sie stellen die Einhaltung von Qualitätsstandards sicher

  • sie organisieren Arbeitsabläufe

  • sie planen den Personaleinsatz und bearbeiten Personalvorgänge

  • sie führen Kostenkontrollen durch

  • sie werten betriebliche Kennzahlen aus

  • sie führen Marketingmaßnahmen durch

 

Abschluss

Staatlich geprüfte Assistentin in der Systemgastronomie / Staatlich geprüfter Assistent in der Systemgastronomie

 

Aufnahmevoraussetzung

  • ein Zeugnis über den Mittleren Abschluss (Realschulabschluss) oder

  • ein Abschlusszeugnis der zweijährigen Berufsfachschule oder

  • ein Zeugnis der Fachschulreife oder

  • ein als gleichwertig anerkanntes Zeugnis.

Das Zeugnis über den mittleren Abschluss muss folgende Leistungen aufweisen: Deutsch, Englisch, Mathematik: davon mindestens 2 Fächer befriedigend und höchstens 1 Fach ausreichend. Keines der drei Fächer darf schlechter als ausreichend bewertet sein.

Werden diese Mindestanforderungen nicht erfüllt, besteht die Möglichkeit, in einem Auswahlverfahren die notwendige Qualifikation nachzuweisen.

Aufgenommen werden kann, wer bis zum 30. April des Aufnahmejahres das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Ältere Bewerber können einen Antrag beim Staatlichen Schulamt stellen.

Aufnahme: bis 30. April durch die abgebende Schule bei der Höheren Berufsfachschule oder direkt bei dieser beantragen. Dem Aufnahmeantrag sind beizufügen:

  • Lebenslauf und Bildungsgang in tabellarischer Form

  • das letzte Schulzeugnis in beglaubigter Abschrift oder Kopie.

 

Dauer

2 Jahre

 

Weitere Qualifikationsmöglichkeiten

Nach erfolgreichem Abschluss kann die allgemeine Fachhochschulreife in der B-Form erworben werden, vorausgesetzt

  • das Notenbild im Zeugnis des Mittleren Abschlusses weist mindestens die Noten zweimal befriedigend und einmal ausreichend in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik aus und die Abschlussprüfung der Assistentenausbildung ist bestanden oder

  • die Gesamtnote der Abschlussprüfung der Assistentenausbildung muss mindestens 3,0 sein, sofern das oben genannte Notenbild im Zeugnis des Mittleren Abschlusses nicht erreicht wird

 

Besonderheiten / Merkmale

Manuelles Geschick, Organisationstalent, kreatives Arbeiten, freundliches Wesen