Aus dem Produktionsunterricht angehender Assistenten in der Systemgastronomie...

 

Mittagstisch

Er ist der praktisch ausgeführte Teil des Produktionsunterrichtes und somit Mittelpunkt unserer zweijährigen schulischen Ausbildung zum Assistenten in der Systemgastronomie.

Produktionsunterricht: Tisch eindecken

Fast täglich bietet unsere Schule einen Mittagstisch in einem der Ausbildungsrestaurants an. Hier erlernen wir, anders als an den anderen Tagen, praktisch unseren Ausbildungsberuf umzusetzen.

Denn einfach „nur kochen“ wird nicht verlangt! Wir planen die Menüzusammenstellungen, erarbeiten Rezepturen und die Marketingmaßnahmen und wandeln dies an dem jeweiligen Tag dann natürlich auch in die Realität um, die dann lukrativ auf den Tellern landet!

 

Toll ist der Mittagstisch nicht nur für den Gaumen, sondern auch für den Geldbeutel!

Der spezielle Preis für die Schüler von 3,00 € lockt immer mehr Hungrige an. Für das Geld erhält man bei uns ein echt leckeres, dekoratives und sättigendes Drei-Gänge-Menü!

Und das ist nun wirklich nicht vergleichbar mit den überteuerten, ungesunden Snacks, die man sich in der Regel vom Kiosk holt.

Mittagstisch: Guter Service muss sein

 

Die Kasse muss stimmen

Ganze acht Schulstunden benötigt die Planung und die Umsetzung, die Einen am Anfang auch leicht überfordern kann. Doch man lernt schnell, spätestens im 3. Halbjahr kann fast jeder Auszubildende die Planung und Durchführung eines Mittagstisches selbst anleiten.

Der Mittagstisch ist also eine nicht wegzudenkende Unterrichtseinheit, bei der Kenntnisse und Fertigkeiten im Bereich Küche und Service vermittelt werden, die erforderlich sind um in der Systemgastronomie erfolgreich und damit wirtschaftlich arbeiten zu können.

 

Im Bereich Service erlernen wir die Grundtechniken, die Gestaltung eines Restaurants und die Bedienkunst.

Am Ende der zweijährigen schulischen Ausbildung in der Systemgastronomie erfolgt eine Abschlussprüfung. Sie besteht aus der theoretischen Vorplanung und der anschließenden praktischen Durchführung.

Bei Bestehen dieser und weiteren Prüfungen erhält man die Berufsbezeichnung „Staatlich anerkannte(r) Assistent/in der Systemgastronomie“.

Salatbuffet beim Mittagstisch

 

Elena Henne, Schülerin der 12SYSG, April 2008