Fachoberschule
Fachrichtungen: Ernährung und Hauswirtschaft,
Sozialwesen,
Textiltechnik und Bekleidung
Lutz Bostelmann:
Abteilungsleiter und ihr Ansprechpartner für diese Schulformen
Tel.:
(05 61) - 82 01 29 19
Sprechzeiten Dienstag und Mittwoch 9:45 bis 11:15 Uhr und nach Vereinbarung
Anmeldeformular (PDF)
Neu ab dem kommenden Schuljahr 2010/2011: Fachoberschule Sozialwesen A-Form, d. h. Klasse 11 und Klasse 12! Fragen Sie uns! [HNA-Artikel lesen...]
Der Unterricht soll den SchülerInnen die erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten in verschiedenen Fachrichtungen und Organisationsformen in Verbindung mit einer beruflichen Qualifizierung vermitteln, die zur Aufnahme und erfolgreichen Absolvierung eines Fachhochschulstudiums befähigen.
Die Ausbildung erfolgt in den Organisationsformen A und B. Die Form A umfasst die Klassen 11 und 12, die Form B die Klasse 12 (s.a. Aufnahmevoraussetzungen).
An der EKS gibt es zur Zeit die folgenden Fachrichtungen und Organisationsformen:
- Fachrichtung Wirtschaft, Schwerpunkt Ernährung und Hauswirtschaft in den Organisationsformen A und B
- Fachrichtung Sozialwesen in den Organisationsformen A und B
- Fachrichtung Technik, Schwerpunkt Textiltechnik und Bekleidung in den Organisationsformen A und B.
Betriebspraktikum
In der Organisationsform A ist in der Jahrgangsstufe 11 ein ganzjähriges Betriebspraktikum abzuleisten, das in der Regel drei Wochentage umfasst.
Die Schüler/innen müssen sich einen Praktikumsplatz suchen und mit dem Betrieb einen Praktikumsvertrag abschließen. Ein Vertragsformular und weitere Informationen bekommen Sie nach der Anmeldung rechtzeitig von uns. Wir sind auch gerne bei der Suche nach geeigneten Praktikumsplätzen behilflich.
Fachoberschule Ernährung und Hauswirtschaft
Diesen Schwerpunkt sollten Jugendliche wählen, die Interesse am interdisziplinären Charakter des Faches Ernährungslehre haben. In diesem Fach ist ein themenzentriertes Arbeiten möglich, das sich zum einen an Arbeitsprozessen und Problemstellungen in berufstypischen und persönlichen Situationen orientiert und zum anderen auf die Gestaltung von Themen aus dem Produkt- und Dienstleistungsbereich abzielt.
Für den Unterricht bzw. das vorgeschriebene Praktikum in der Organisationsform A ist ein Gesundheitszeugnis vorgeschrieben, das nicht älter als 6 Monate sein darf.
In den ersten Schulwochen wird das Gesundheitszeugnis im Rahmen des Unterrichts erworben.
Fachoberschule Textiltechnik und Bekleidung
Die fachpraktische Ausbildung der Jahrgangsstufe 11 findet in Maß- und Änderungsschneidereien (Modenäher, Modefertiger) statt und wird durch ein schulisches Praktikum ergänzt.
Die Schülerinnen und Schüler der Organisationsform B werden in die Oberstufe der zweijährigen FOS integriert.
Fachoberschule Sozialwesen / NEU: Anmeldungen für die A-Form, Klasse 11, jetzt möglich!
Die Fachhochschulreife ist Eingangsvoraussetzung, um ein Fachhochschulstudium aufnehmen zu können und zugleich eine immer wichtiger werdende Zugangsvoraussetzung für interessante Berufe im öffentlichen Dienst (gehobener Dienst) und in der Privatwirtschaft.
Die Schülerinnen und Schüler haben die Möglichkeit, unmittelbar nach Erreichen des Mittleren Abschlusses eine Fachoberschule mit dem Schwerpunkt Sozialwesen, entsprechend ihren Neigungen und Interessen, zu besuchen.
Unterrichtsinhalte sind z. B.:
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Praxiserfahrungen in sozialen Einrichtungen
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Rahmenbedingungen sozialer Einrichtungen
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Lebenswelt und Sozialraum
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Kommunikations- und Gruppenprozesse
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Sozialisation als vielschichtiges Spannungsfeld
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Jugend und Gesellschaft
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung und stehen Ihnen gern für Fragen zur Verfügung.
Aus dem Unterricht: Projekt zum Thema Tod
Abschluss
Fachhochschulreife
Aufnahmevoraussetzung
Aufnahme in die Organisationsform A:
1. Mittlerer Abschluss mit mindestens befriedigenden Leistungen in zwei der Fächer Deutsch, Mathematik und Englisch, wobei in keinem der genannten Fächer die Leistungen schlechter als ausreichend sein dürfen oder das Zeugnis der Versetzung in die Jahrgangsstufe 11 einer öffentlichen oder staatlich anerkannten gymnasialen Oberstufe,
2. Eignungsfeststellung der abgebenden Schule,
3. schriftliche Zusage, dass die fachpraktische Ausbildung sicher gestellt ist,
(Diese kann auch nachgereicht werden.)
4. Bescheinigung über die Berufsberatung durch das Arbeitsamt oder Schullaufbahnberatung durch die abgebende Schule.
Der Mittlere Abschluss kann nachgewiesen werden durch:
– ein Abschlusszeugnis der Realschule oder
– ein Abschlusszeugnis der Zweijährigen Berufsfachschule oder
– ein als gleichwertig anerkanntes Zeugnis.
Aufnahme in die Organisationsform B:
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Die oben für die Organisationsform A genannten Voraussetzungen
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Nicht hinreichende Noten im Zeugnis des Mittleren Abschlusses können durch ein Abschlusszeugnis der Berufsschule mit einem Notendurchschnitt von mindestens 3,0 bei sechsfacher Gewichtung der Note des berufsbezogenen Unterrichts oder durch eine staatliche Prüfung eines einschlägigen mindestens zweijährigen Ausbildungsberufs mit einem Notendurchschnitt von mindestens 3,0 oder eine einschlägige Laufbahnprüfung im öffentlichen Dienst mit einem Notendurchschnitt von mindestens 3,0 ersetzt werden.
Neben den allgemeinen Voraussetzungen ist in der B-Form Sozialwesen nur eine mindestens zweijährige Tätigkeit in einem Ausbildungsberuf erforderlich. Das heißt es entfällt die sonst übliche Bedingung, dass eine Berufsausbildung vorliegen muss. Dementsprechend kommen in diesem Schwerpunkt Schüler/innen mit sehr unterschiedlicher Vorbildung zusammen. Im Schwerpunktfach können deshalb keine speziellen Vorkenntnisse vorausgesetzt werden.
Dauer
Organisationsform A: 2 Jahre
Organisationsform B (mit Berufsabschluss. Der Ausbildungsberuf muss - außer in Sozialwesen - der gewählten Fachrichtung entsprechen.): 1 Jahr
Zusatzqualifikationen
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Besonderheiten / Merkmale
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