Fachschule
Fachrichtung: HeilpädagogikAchim Wrede: Koordinator und ihr Ansprechpartner für diese Schulform
Die Fachschule für Heilpädagogik wird in Teilzeitform angeboten.
Ziel der Ausbildung ist die Spezialisierung der Absolventen/innen in Fragen der sonderpädagogischen Betreuung von Kindern, Jugendlichen und erwachsenen Menschen, schwerpunktmäßig für den Bereich der Behindertenhilfe. Die Ausbildung verfolgt die Erweiterung des Handlungsrepertoires im Hinblick auf eine systematische Förderung und eine planmäßige Begleitung von Menschen, die einer sonderpädagogischen Betreuung bedürfen. In Ergänzung zu den Tätigkeitsmerkmalen des ErzieherInnenberufes geht es in der Heilpädagogik prinzipiell um eine Individualisierung des Lernprozesses und eine methodisch breitere Differenzierung bei gleichzeitigem Mehreinsatz unterschiedlicher Medien und Methoden.
Nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung sind die Absolventen berechtigt, folgende Berufsbezeichnung zu führen: "Staatlich anerkannte Heilpädagogin" / "Staatlich anerkannter Heilpädagoge".
Dauer und Gliederung der Ausbildung
Die Ausbildung wird als reguläre Schulform nach dem Hessischen Schulgesetz angeboten und gliedert sich in einen fachtheoretischen und einen fachpraktischen Teil. Während der Ausbildung in Teilzeitform müssen die Studierenden eine anerkannt sozialpädagogische Berufstätigkeit von ca. einer halben Stelle nachweisen (1600 Stunden). Die ausgewiesenen Unterrichtsstunden werden an der EKS in Teilzeitform unterrichtet und auf sechs Schulhalbjahre (6 Semester) verteilt. Der Unterricht findet montags und freitags in der Zeit von 15.00 Uhr – 20.00 Uhr und z.T. an Samstagen statt. Somit ist eine durchschnittliche Zeitinvestition von 13 Wochenstunden für den Unterrichtsbesuch zu veranschlagen.
Die fachpraktische Ausbildung wird in einer Praxisstelle, die anerkannt heilpädagogisch arbeitet, absolviert und durch eine gesicherte Praxisanleitung begleitet. Gleichzeitig wird jede/jeder Studierende von einer Lehrkraft der Ausbildungsschule betreut. Einsatzbereiche sind unterschiedliche Aufgabengebiete der Behindertenhilfe, wie z.B. in Wohnformen und speziellen Bereichen von Werkstätten. In zunehmendem Maße werden auch im sog. Regelbereich der sozialpädagogischen Einrichtungen ErzieherInnen mit heilpädagogischer Zusatzqualifikation eingestellt.
Aufnahmevoraussetzungen
- Abschluss als „Staatlich anerkannte Erzieherin“ / “Staatlich anerkannter Erzieher“ oder „Staatlich anerkannte Heilerziehungspflegerin“ / “Staatlich anerkannter Heilerziehungspfleger“
- Nachweis einer mindestens zweijährigen einschlägigen Berufspraxis nach Abschluss der Prüfung
- Nachweis einer Tätigkeit im sozialpädagogischen Bereich für die Dauer der Ausbildung
Anmeldung
Anmeldeformular (PDF)
Wir müssen Ihnen leider mitteilen, dass der Erwerb der Zusatzqualifikation zur „Staatliche geprüften Heilpädagogin“ / zum „Staatlich geprüften Heilpädagogen“ im Moment nicht möglich ist. Der Kurs wird definitiv nicht zum 2. Halbjahr (Beginn im Februar 2010) starten.
Um uns eine eindeutige Ausgangslage zu verschaffen, bewerben Sie sich bitte bei ernst gemeintem Interesse neu.
