Berufsschule BS
Textiltechnik und Bekleidung
Die Berufsschule ist Partner von Ausbildungsbetrieben innerhalb des Dualen Ausbildungssystems in der Bundesrepublik Deutschland und hat mit diesen den gemeinsamen Auftrag, Auszubildende zum Ausbildungsziel (Lehrabschluss) zu führen.
Die Auszubildenden haben einen Ausbildungsvertrag mit einem Ausbildungsbetrieb des Berufsfeldes Textiltechnik und Bekleidung geschlossen. Die Anmeldung erfolgt durch den Ausbildungsbetrieb.
Die Berufsschule ist eine Pflichtschule während der Dauer der Berufsausbildung. Sie vermittelt im jeweiligen Berufsfeld fachliche Kenntnisse und Fähigkeiten und erweitert die Allgemeinbildung.
Neben der fachlichen Qualifikation für die späteren beruflichen Aufgabenstellungen führt die Berufsschule zu Schlüsselqualifikationen zur Stärkung der eigenen Persönlichkeit und der sozialen und politischen Verantwortlichkeit.
Nach Erfüllung der Vollzeitschulpflicht besteht auch für Jugendliche, die in keinem Ausbildungsverhältnis stehen, ein Recht zum Besuch der Berufsschule.
Folgende Ausbildungsberufe aus der Industrie und dem Handwerk werden im Teilzeitunterricht beschult:
Industrie:
- Technische Konfektionär/in
- Modenäher/in
- Modeschneider/in
Handwerk:
- Maßschneiderin (Damenschneider/in, Herrenschneider/in)
- Modist/in
- Änderungsschneider/in (ab 2005, können sowohl der Handwerkskammer als auch der IHK zugeordnet werden)
- Sticker/in und Paramentensticker/in
Abschluss
Entsprechend dem Ausbildungsvertrag
Aufnahmevoraussetzung
Ausbildungsvertrag
Anmeldung: über den Ausbildungsbetrieb
Dauer
Für Ausbildungsberufe beträgt die Ausbildungsdauer in der Regel drei Jahre.
Zusatzqualifikationen
-
Besonderheiten / Merkmale
Die Ausbildung kann in einzelnen Berufen oder je nach Vorbildung (Schulabschluss) bzw. Leistungsstand der Auszubildenden kürzer sein.
