Die zweijährige Berufsfachschule ermöglicht eine vollschulische Berufsausbildung zum/r Maßschneider/in gemäß § 40 Abs. 3 BBiG bzw. § 37 Abs. 3 HWO. Sie vermittelt Schülern und Schülerinnen eine breit angelegte auf den Ausbildungsberuf bezogene berufliche Fachbildung im Schwerpunkt Damenschneider/in. Dabei werden Fertigkeiten und Kenntnisse bezogen auf Arbeits- und Geschäftsprozesse vermittelt. Selbstständiges Planen, Durchführen und Kontrollieren sowie Handeln im betrieblichen Gesamtzusammenhang stehen dabei im Vordergrund.
Maßschneider / Maßschneiderin (Prüfung vor der Handwerkskammer)
Das Zeugnis über die erfolgreich abgeschlossene Berufsgrundbildung im Berufsfeld Textiltechnik und Bekleidung, z.B. das
3 Jahre
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Zur Ermittlung des Ausbildungsstandes wird am Ende des ersten oder zweiten Jahres eine Zwischenprüfung durchgeführt. Die Berufsausbildung wird mit dem erfolgreichen Abschluss vor der Handwerkskammer beendet. Dabei fallen Gesellenprüfungsgebühren und Materialkosten in Höhe von ca. 300 Euro an.