FOS Sozialwesen
Willkommen in der FOS Sozialwesen...
Soziale Kompetenzen erweitern: Kennenlernfahrt der Jahrgangsstufe 11 der FOS Sozialwesen
Der Schwerpunkt Sozialwesen ist für all die eine geeignete Schulform, die Interesse an Bedürfnissen und Entwicklungsmöglichkeiten von Menschen haben. In Praxis und Theorie beschäftigen Sie sich mit der Entwicklung und Förderung von Kindern, Jugendlichen und Menschen mit besonderen Lebenslagen. Aktiv setzen Sie sich fachübergreifend mit den Rahmenbedingungen Sozialer Arbeit und gesellschaftlichen Strukturen auseinander.
Sie sollten die Bereitschaft mitbringen, empathisch, kooperativ und handlungsorientiert zu arbeiten und sich in Unterrichtsgesprächen sowie Gruppenarbeiten intensiv einzubringen. Selbst- und Fremdwahrnehmungsprozesse sind regelmäßiger Bestandteil des Unterrichts. Unter den Rubriken „Jahrgangsstufe 11“ und „Jahrgangsstufe 12“ finden Sie einen Überblick über die fachspezifischen Unterrichtshalte.
Themen und Aufgabenfelder der Fachrichtung Sozialwesen.
Jahrgangsstufe 11 (2 Schul- und 3 Praktikumstage)
- Themen- und Aufgabenfeld 11.1 „Praxiserfahrungen in sozialen Einrichtungen“ (2 St./Woche): Sie dürfen Ihre Erfahrungen aus dem Praktikum im Unterrichtsgespräch einbringen, reflektieren, dokumentieren und weiterentwickeln.
- Themen- und Aufgabenfeld 11.2 „Rahmenbedingungen sozialer Einrichtungen“ (2. St./Woche): Sie setzen sich mit ausgewählten Institutionen (Jugendzentrum, Kindergarten u. a.) und deren Trägern (Diakonie, Elterninitiative u. a.) auseinander.
- Themen- und Aufgabenfeld 11.3 „Lebenswelt und Sozialraum“ (1 St./Woche):
Sie lernen die unterschiedlichen Lebenswelten und Sozialräume von Kindern, Jugendlichen und Menschen in besonderen Lebenslagen kennen und beschäftigen sich mit Entwicklungsrisiken und Verwirklichungschancen.
Jahrgangsstufe 12 (vollschulisch)
- Themen- und Aufgabenfeld 12.1 „Kommunikations- und Gruppenprozesse“ (3 St./Woche):
„Man kann nicht nicht kommunizieren“, sagt der Kommunikationsforscher Watzlawick. Sie lernen anhand von Fallbeispielen und Übungen, Kommunikations- und Gruppenprozesse kennen und konstruktiv zu gestalten. - Themen- und Aufgaben 12.2 „Sozialisation als vielschichtiges Spannungsfeld“ (3St./Woche): Sie beschäftigen sich mit der Persönlichkeitsentwicklung des Menschen, im Spannungsfeld von gesellschaftlichen Ansprüchen und individuellen Bedürfnissen und Interessen. Dies erfolgt in Auseinandersetzung mit der eigenen Biografie und Entwicklungs- und Sozialisationstheorien.
- Themen- und Aufgabenfeld 12.3 „Jugend und Gesellschaft“ (3 St./Woche):
Sie analysieren und reflektieren die Herausforderungen des Erwachsenwerdens. Hierbei werden Risken und Chancen, die mit dieser Lebensphase verbunden sind an ausgewählten Themen (Jugendkulturen, Entwicklungsaufgaben, Bewältigungsstrategien u. a.) beleuchtet. - Themen- und Aufgabenfeld 12.4 „Tätigkeitsfelder und Dimensionen der Sozialen Arbeit“ (2 St./Wo.):
Sie dürfen ausgewählte Felder der Sozialen Arbeit erkunden und erforschen sowie bestimmte Methoden und Konzepte der Sozialen Arbeit kennenlernen.
Im ersten Jahr der Organisationsform A (Jahrgangsstufe 11) ist ein ganzjähriges Betriebspraktikum abzuleisten, das an drei Tagen in der Woche in einem Betrieb stattfindet, der der jeweiligen Fachrichtung zugeordnet werden kann.
Auswahl des Praktikumsbetriebes
Die Auswahl des Betriebes erfolgt eigenständig durch die Schülerinnen und Schüler und sollte bei der Anmeldung zur FOS vorliegen.
Geeignete Betrieb sind solche, die in ihrem Berufsfeld ausbilden, z. B. Kindergärten, Schulen, Altenpflegeheime oder Sozial- und Jugendämter. Nicht geeignet sind hingegen Einrichtungen im gesundheitlichen Bereich, wie z. B. Kliniken oder Ergotherapie. Eine Auswahl geeigneter Betriebe finden Sie im Downloadbereich der FOS Sozialwesen.
Bitte benutzen Sie das Formblatt „Nachweis Praktikumsplatz“, um sich den Praktikumsplatz vom jeweiligen Betrieb zunächst bestätigen zu lassen. Der Praktikumsvertrag und die Anwesenheitsliste wird den Schülerinnen und Schülern erst bei der Einschulung vom Klassenlehrer ausgegeben.
Das Praktikum beginnt am 1. August und dauert bis zum Ende der vorletzten Woche vor den hessischen Sommerferien des folgenden Jahres. Den Praktikanten/-innen steht Jahresurlaub nach den gesetzlichen oder vertraglichen Bestimmungen zu. Der Jahresurlaub ist in den Schulferien zu nehmen. In der Zeit, in der während der Schulferien kein Urlaub in Anspruch genommen wird, wird entsprechend der VO § 4 (4) an drei Tagen in der Woche das Praktikum absolviert. Beispiel: Mit 6 Urlaubstagen können die Praktikanten/-innen in den Herbstferien zwei zusammenhängende Wochen Urlaub erreichen.
Auf der Basis des Jugendarbeitsschutzgesetzes und des Bundesurlaubsgesetzes ergeben sich folgende Urlaubsansprüche (AT=Arbeitstage; WT=Werktage):
Die tägliche und wöchentliche Arbeitszeit der Fachoberschüler/-innen im Betrieb regelt sich unter Berücksichtigung der gesetzlichen und tariflichen Bestimmungen sowie für Jugendliche nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz. Sofern die betriebsspezifischen, tarifvertraglichen sowie gesetzlichen Regelungen dies zulassen, sollte die tägliche Arbeitszeit einschließlich der Pausen nicht mehr als 8 Stunden betragen (§ 8 JArbSchG). Die Regelungen bezüglich der Ruhepausen entsprechen dem § 11 JArbSchG. Analog gelten die Regelungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes für die tägliche Freizeit (§ 13), Nachtruhe (§ 14), Fünf-Tage-Woche (§ 15), Samstagsruhe (§ 16). Für Volljährige sind die Regelungen des Arbeitszeitgesetzes anzuwenden.
Grundsätzlich besteht für die Praktikumsbetriebe keine Verpflichtung zur Zahlung einer Praktikumsvergütung. Die Gewährung eines Taschengeldes ist jedoch in das Ermessen der Einrichtungen/Betriebe gestellt.
Die Fachoberschüler/-innen sind durch die Schule beim Hessischen Gemeinde-Unfallversicherungsverband versichert und wegen ihres Schülerstatus von der Sozialversicherungspflicht befreit. Damit unterliegen die Schüler/-innen der Fachoberschule nicht der Versicherungspflicht in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Das Land Hessen hat alle Schüler der beruflichen Schulen, die an einem Betriebspraktikum teilnehmen, bei der Sparkassen-Versicherung haftpflichtversichert. Der Haftpflichtversicherungsschutz schließt allerdings jegliche Schäden aus, die beim Gebrauch von Fahrzeugen entstehen. Darunter fällt auch das Be- und Entladen von Fahrzeugen. Falls Erziehungsberechtigte oder die Fachoberschüler/-innen selbst eine private Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben, geht diese vor.
Mit bestandener Abschlussprüfung erwerben Sie die Allgemeine Fachhochschulreife und damit die Möglichkeit, sich an allen Hochschulen des Landes Hessen für einen Bachelorstudiengang einzuschreiben. Für andere Bundesländer sind die entsprechenden Regelungen zu erfragen.
Zu Ihrer Orientierung findet in der Jahrgangsstufe 12 eine Studien- und Berufsberatung durch die Agentur für Arbeit statt. Zudem haben Sie die Möglichkeit, die Studien- und Informationstage an der Universität Kassel zu besuchen.
Hier gibt es das Downloadangebot der Fachoberschule Sozialwesen...