Erzieher*innenausbildung Fachschule Sozialwesen
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Die Fachschule für Sozialwesen - Fachrichtung Sozialpädagogik - (FSP) wird in Voll- und in Teilzeitform sowie als Praxisintegrierte Ausbildung (PivA) angeboten.
Die Ausbildung soll die Studierenden befähigen, als Erzieherinnen / als Erzieher in sozialpädagogischen Einrichtungen selbständig tätig zu sein. Bereits erworbene Praxiserfahrung in sozialpädagogischen und oder sozialpflegerischen Einrichtungen sollen durch die Auseinandersetzung mit theoretischen Kenntnissen vertieft und ergänzt werden. Dem Ausbildungsziel entsprechend ist exemplarisches Arbeiten mit fächerübergreifender Thematik und Kooperation mit der sozialpädagogischen Praxis unabdingbar.
- Abschluss: „Staatlich anerkannte Erzieherin“ / „Staatlich anerkannter Erzieher“
- Dauer: 3 Jahre
Die Ausbildung gliedert sich in einen überwiegend fachtheoretischen Anteil von zwei Jahren an der Fachschule für Sozialwesen und einer überwiegend fachpraktischen Ausbildung von einem Jahr (Berufspraktikum), die in sozialpädagogischen Einrichtungen abgeleistet wird.
Im Rahmen der fachtheoretischen Ausbildung werden zwei Praktika von jeweils sechs Wochen in geeigneten sozialpädagogischen und sozialpflegerischen Einrichtungen durchgeführt. Die fachpraktische Ausbildung erfordert eine enge Zusammenarbeit der Fachschule mit den Praxisstellen.
Die fachtheoretische Ausbildung endet mit der schriftlichen und mündlichen Prüfung. Mit erfolgreichem Abschluss ist die Zulassung zum Berufspraktikum (3. Ausbildungsabschnitt) verbunden.
Praxisintegrierte Ausbildung (PivA)
Die staatlich anerkannte Praxisintegrierte vergütete Ausbildung (PivA) zur staatlich geprüften Erzieherin / zum staatl. geprüften Erzieher dauert drei Jahre und ist an die klassische duale Berufsausbildung angelehnt. Sie umfasst theoretische und praktische Ausbildungsanteile an den Ausbildungsorten Schule und Praxis. Bei der PivA-Ausbildung erfolgt die fachpraktische Ausbildung im Rahmen eines vergüteten Praktikumsverhältnisses.
Der Unterricht an der Fachschule erfolgt an zwei Tagen in der Woche mit 2 x 10 Stunden (a 45 Min.); 19 Stunden (a 60 Min.) verteilen sich auf drei Tage in der Praxisstelle. In den Schulferien sind es fünf Tage pro Woche in Vollzeit.
Die Studierenden verfügen über einen von der Fachschule genehmigten Ausbildungsvertrag mit einem Träger, der ihnen sowohl die festgelegte Vergütung als auch den Urlaubsanspruch zusichert. Der Urlaub ist in den Schulferien zu nehmen.
Um den Anforderungen einer Breitbandausbildung gerecht zu werden, ist ein sechswöchiges Praktikum in einem anderen als dem gewählten Arbeitsfeld zu absolvieren, der Ausbildungsbetrieb hat hierfür freizustellen.
Die Ausbildung zur Erzieherin / zum Erzieher schließt mit einer Präsentationsprüfung, sowie schriftlichen und mündlichen Prüfungen am Ende des dritten Ausbildungsjahres ab
Der Unterricht in der Teilzeitform findet montags und freitags in der Zeit von 15.00 Uhr - 20.00 Uhr und samstags von 8.00 Uhr - 13.00 Uhr statt.
Abteilungsleiterin Fachschule Sozialwesen (Erzieher*innenausbildung)
Tel.: 0561-820 129 16
Sprechzeiten: Dienstag 11:30 bis 13:00 Uhr und nach Vereinbarung
Britta Göckede
KontaktKoordinator Fachschule Sozialwesen, Erzieher*innenausbildung Vollzeit und Teilzeit
Tel.: 0561-820 129 57
Sprechzeiten: Mittwoch 10:30 bis 11:30 Uhr und nach Vereinbarung
Martin Hasenauer
KontaktKoordinatorin Fachschule Sozialwesen, Erzieher*innenausbildung als Praxisintegrierte Ausbildung (PivA) und Berufsanerkennungsjahr (BP)
Tel.: 0561-820 129 0 (Sekretariat)
Sprechzeiten: nach Vereinbarung
Elke Eisfelder
KontaktWelche Aufnahmevorausetzungen bestehen?
-
Die Aufnahmevoraussetzungen sind für die Formen Vollzeit, Teilzeit unmd PivA gleich!
Um die Bedingungen für den Weg in eine Erzieher*innenausbildung zu erfahren, um den Überblick über die verschiedenen Zugangswege zu gewinnen und die Fördermöglichkeiten (BaföG) kennenzulernen:
Bitte die Infos beim Hessischen Kultusministerium abrufen! -->
Was ist für die Anmeldung erforderlich?
- Anmeldung: bis zum 15. Februar des jeweiligen Jahres
- Anmeldeformular Fachschule Sozialwesen
- letztes Zeugnis
- Lebenslauf in tabellarischer Form, aus dem der Bildungsgang hervorgeht
- ein Lichtbild neueren Datums
- die unter Aufnahmevoraussetzungen geforderten Zeugnisse in beglaubigter Abschrift
- ein beglaubigter Nachweis der beruflichen Tätigkeit
- Nachweis einschlägiger sozialpädagogischer Praxis im geforderten Umfang
- ein ärztliches Zeugnis über die gesundheitliche Eignung (Attest inklusive Nachweis Masernimmunität), es ist spätestens bei Aufnahme der Ausbildung vorzulegen und darf zu diesem Zeitpunkt nicht älter als zwei Monate sein
- eine schriftliche Erklärung über die Teilnahme bzw. Nichtteilnahme an einem vorangegangenen Auswahlverfahren an einer Fachschule für Sozialwesen in Hessen sowie der Nachweis darüber, ob eine nichtbestandene Abschlussprüfung an einer anderen Fachschule für Sozialpädagogik vorliegt
Ihre Bewerbung richten Sie bitte an:
Elisabeth-Knipping-Schule
- Fachschule für Sozialwesen -
Frau Britta Göckede
Mombachstr. 14
34127 Kassel
Tel.: (05 61) - 82 01 29 16
Fax: (05 61) - 82 01 29 32
Ist die Zahl der Bewerberinnen und Bewerber größer als die zur Verfügung stehenden Ausbildungsplätze wird ein Auswahlverfahren durchgeführt.
Soweit freie Ausbildungsplätze zur Verfügung stehen, können Bewerber/innen in den 2. Ausbildungsabschnitt aufgenommen werden, wenn sie die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen und sich einer Aufnahmeprüfung mit Erfolg unterzogen haben.
Durch ein zusätzliches Lernangebot (Mathematik über 2 Jahre) besteht die Möglichkeit, nach bestandener Zusatzprüfung die Fachhochschulreife zu erwerben. Dieses Angebot kann in der Vollzeit- und Teilzeitform realisiert werden.
Information Erzieher*innenausbildung
Anmeldung Erzieher*innenausbildung